Frank Rief

Finanzierungsmöglichkeiten

Fördermöglichkeiten für Ausbildungen

(Stand 01/2008)

 

 

Schüler-BAföG:

 

Für die Ausbildung an den Standorten Berlin und Düsseldorf kann Schüler-BAföG für die Dauer der Ausbildung beantragt werden. Ausschlaggebend für die Förderungshöhe ist das Einkommen der Eltern oder/und des Auszubildenden und ggf. die Höhe der Miete.

 

Ab dem 01.08.08 gelten neue BAföG Richtlinien und damit neue Förderungsbeträge:

Maximaler BAföG-Satz mit:

Wohnsitz bei den Eltern: 212 Euro

Eigener Wohnung: 455 Euro

 

Wer bereits für die Erstausbildung (maximal 3 Jahre) Schüler-BAföG  erhalten hat, kann unter Umständen auch für eine zweite Ausbildung gefördert werden. Wenn die Ausbildung 3 Jahre oder länger gedauert hat, so muss erst ausführlich geprüft werden, ob eine Förderung erneut geleistet werden kann.

Zuständig für das Schüler–BAföG sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Bezirke oder Kommunen. Ausschlaggebend ist der Wohnsitz der Eltern, bei elternunabhängigen BAföG der eigene Wohnsitz.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bafoeg.bmbf.de/

 

 


 

Bildungskredit:

 

Der Bildungskredit wird einkommensunabhängig gewährt und steht jedem zu, der eine anerkannte Ausbildung macht. Gefördert werden deutsche Staatsbürger im Alter von 18-36 Jahren, die in den beiden letzten Jahren ihrer Ausbildung sind, wenn sie bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.

 

Die Fördersumme umfasst maximal 7200 EUR mit fairem Zinssatz. Der Bildungskredit lässt sich zusätzlich mit der Schüler-BAföG Förderung kombinieren, ohne dass die gewährte BAföG Förderung reduziert wird. Das Darlehen wird in monatlichen Raten von 300 EUR ausgezahlt, längstens 24 Monate lang. Bei Nachweis eines entsprechenden Bedarfes, z. B. für die Anschaffung kostenintensiver Arbeitsmaterialien, kann eine einmalige Zahlung von bis zu 6 Raten á 300 EUR zusätzlich in einer Summe während der Ausbildung beantragt werden. Der Höchstbetrag von insgesamt 7.200 EUR für alle Leistungen zusammen, kann dabei nicht überschritten werden.

 

Kreditverzinsung

Die Verzinsung der ausgezahlten Beträge beginnt mit dem ersten Tag des Bewilligungszeitraumes, wobei die Zinsen bis zum Beginn der Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag gestundet werden können.

 

Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten.

Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie unter www.bildungskredit.de oder auch direkt auf der Seite http://www.bva.bund.de > Produkte und Lösungen

 


 

Rabatt auf Ausbildungsgebühren

 

Wird die Ausbildungsgebühr nicht monatlich, sondern in größeren Teilbeträgen oder komplett im voraus bezahlt, so besteht die Möglichkeit zu sparen. Die MD.H gewährt Ihnen:

 

8 % Rabatt bei vollständiger Zahlung der Ausbildungsgebühr vor Ausbildungsbeginn

5 % Rabatt bei Zahlung in Jahresraten jeweils vor Beginn des 1., 2. und 3. Ausbildungsjahres.

2 % Rabatt bei halbjährlichen Zahlungen.

 

Die Rabatte beziehen sich lediglich auf die Ausbildungsgebühren.

 



Bildungsschecks (Abendstudien)


Für Berufstätige, die ein Interesse an den Abendstudien haben, sind je nach den persönlichen Voraussetzungen (u. a. Einkommenshöhe) die Angebote für Bildungsschecks auf Bundes- und Landesebene interessant.

Hier eine Übersicht der Angebote:

1. Bildungsscheck Brandenburg (bis zu 500 Euro)
 
http://www.masf.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.167660.de&_siteid=6
 
2. Bildungsscheck NRW (bis zu 500 Euro)
 
http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php

 
3. Staatliche Bildungsprämie (bis zu 500 Euro)
 
http://www.bmbf.de/de/7342.php
 
 

Harald Östreicher
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