Steuerliche Verbesserungen in 2012
27.01.2012
MD.H
Über die MD.H
Während in den Vorjahren vergleichsweise wenig Bewegung in der steuerlichen Gesetzgebung zu vermelden war, so gibt es für 2012 doch Positives für Studierende bzw. ihre Eltern zu vermelden.

 

Zum Einen erhöht sich der maximale Sonderausgabenabzug  für ein Erststudium von bisher 4.000 auf jetzt 6.000 Euro. „Auch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 enthält einen für viele Eltern von Studierenden interessanten Punkt“  teilt Kanzler  Arnim Zubke mit. Künftig muss erst nach Abschluss der ersten Berufsausbildung  nachgewiesen werden, dass das Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. „Damit entfällt ab 2012 im Regelfall die bisherige Einkommensgrenze für das Kindergeld von 8.004 Euro“, so der Kanzler.

 
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