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"Stadt anders sehen" - Anna Lea Trumpeter

Förderung

Hilfe & Förderung bei der Studienfinanzierung

Um Dein Studium zu finanzieren, ist die staatliche Förderung nach dem BAföG die wohl bekannteste Option. Es gibt aber noch einige andere Methoden, die wir Dir hier vorstellen. 

BAföG 

Der Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für deutsche Studierende besteht – wie an staatlichen Hochschulen – auch beim Studium an der Mediadesign Hochschule. Die Zahlung wird einkommens- bzw. vermögensabhängig gewährt. 

Für ausländische Studierende bestehen ebenfalls Fördermöglichkeiten. Das zuständige BAföG-Amt informiert Dich gerne über die dafür notwendigen Voraussetzungen. Entscheidend für die Antragstellung ist der Ort, an dem sich der Sitz der Hochschule befindet und nicht der Wohnort. Für die Mediadesign Hochschule ist das Amt für Ausbildungsförderung in Berlin zuständig. 

Über einen besonderen Service, den BAföG-Rechner, können Interessierte selbst im Vorfeld kalkulieren, ob sie Anspruch auf BAföG haben und wie hoch die Förderung sein wird. Leistungen nach dem BAföG können nicht rückwirkend erfolgen! Es ist deshalb entscheidend, sich frühzeitig zu informieren und rechtzeitig einen Antrag zu stellen.  

Amt für Ausbildungsförderung 
Behrenstraße 40/41 
10117 Berlin 

Weitere Informationen zum BAföG bietet die kostenlose Hotline 0800 2236341. 

MDH Bildungsfond

Der MDH Bildungsfonds basiert auf dem Modell des Umgekehrten Generationenvertrages (UGV). Seit ihrer Gründung im Jahr 2005 bietet die Brain Capital GmbH bereits diese alternative Form der Studienfinanzierung. Dabei werden die Studiengebühren nachgelagert und einkommensabhängig finanziert. So kann jede:r ohne die finanzielle Belastung durch Studiengebühren und unabhängig vom persönlichen finanziellen Hintergrund an der Mediadesign Hochschule studieren. Die Förderung ist mit BaföG und anderen Finanzierungsmöglichkeiten kombinierbar. Wesentliches Merkmal ist, dass Studierende nach dem Hochschulabschluss und ab Erreichen des Mindesteinkommens mit den Rückzahlungen neuen Studierenden das Studium ermöglichen. Dieser Kreislauf sorgt für eine gesicherte Finanzierung neuer Studierender.

Erst studieren – später zahlen. So funktioniert´s:

  • Nach Abschluss eines Fördervertrages mit Brain Capital studierst du sorgenfrei und ohne Belastung durch Studiengebühren. Diese werden direkt vom Bildungsfonds an deine Hochschule gezahlt.
  • Erst bei Berufseinstieg und nur bei Überschreiten eines Mindesteinkommens von 25.000€ zahlst Du für max. 10 Zahlungsjahre den im Fördervertrag festgelegten prozentualen Einkommensanteil als nachgelagerte Studiengebühren. Das Modell bietet alle Freiheiten in der Lebensplanung. Zahlungen passen sich der persönlichen Karriere und Zahlungsfähigkeit an.

Mindestvoraussetzungen für deine Bewerbung:

  • Studienplatzzusage
  • Abiturnote von besser 3,0
  • EU-Bürger:innen sowie Bürger:innen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Kanada, USA, Australien und Neuseeland

Das Auswahlgespräch zur Finanzierung führt die Brain Capital GmbH.

Weitere Informationen unter MDH Bildungsfonds | Die flexible Studienfinanzierung (braincapital.de)

Studienkredit der KfW 

Ein wichtiges Angebot, das allen Studierenden unabhängig vom eigenen Einkommen oder das der Eltern darstellt, ist der Studienkredit der KfW. Besonders interessant ist neben den günstigen Konditionen die auf einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren streckbare Rückzahlungsphase. 

Hier die wichtigsten Merkmale: 

  • monatl. Auszahlung zwischen 100 und 650 Euro 
  • keine Sicherheiten erforderlich 
  • Rückzahlungsbeginn 6 bis maximal 23 Monate nach Auszahlungsende 
  • Flexibilität in der Rückzahlung über maximal 25 Jahre 
  • kombinierbar mit BAföG und anderen Bildungskrediten 

Der Kredit wird nicht rückwirkend ausgezahlt. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Studien- oder Semesterbeginn mit Immatrikulationsbescheinigung bei der KfW eingegangen sein! 

Bei Beantragung des Studienkredits ist darauf zu achten, dass die monatliche Fördersumme bereits die Zinszahlung im Monatsbeitrag mitberücksichtigt. Daher reduziert sich die monatliche Fördersumme in geringer Höhe kontinuierlich. Auf Antrag gibt es allerdings die Möglichkeit, die Zinszahlung während des Studiums nach Erreichen von 2/3 aller Credit Points auszusetzen. Die Zinsen müssen dann erst nach Ende des Studiums getilgt werden. 

Fragen zum Studentenkredit werden sehr fachgerecht bei der KfW Info-Hotline unter folgender Nummer beantwortet: 0800 539 9003 

Bildungskredit auch in höheren Semestern oder im Masterstudium 

Gefördert werden deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen im Alter von 18-36 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Studierende, die die Zwischenprüfung bestanden haben. 
  • Studierende, die den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs abgeschlossen haben, ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben. 
  • Studierende eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums. 
  • Teilnehmer/innen eines in- oder ausländischen Praktikums, das in Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird. 
  • Der monatliche Auszahlungsbetrag beträgt 300 Euro, insgesamt maximal 7.200 Euro über 24 Monate. 
  • Der Zinssatz ist etwas niedriger als beim Studienkredit. 

Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie unter www.bildungskredit.de oder auch direkt auf der Seite www.bva.bund.de

mdh Stipendium

Es besteht die Möglichkeit, sich bei der mdh um ein Stipendium zu bewerben. Das Stipendium richtet sich an besonders talentierte und finanziell benachteiligte Studienbewerber/innen, die noch kein Studium bei der mdh aufgenommen haben und sich für ein Bachelorstudium interessieren.

Ein Antrag auf ein Stipendium kann gestellt werden, wenn das reguläre Bewerbungsverfahren an der mdh positiv absolviert wurde. Wer ein Stipendium der mdh erhält, bekommt einen Teil der monatlichen Studiengebühren erlassen. Antragsformulare und weitere Informationen erhältst du beim Team der Studienberatung. 

Österreichisches Mobilitätsstipendium

Seit dem Wintersemester 2008/09 ist es möglich, auch für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz betriebenes Studium eine Studienförderung in Form eines Mobilitätsstipendiums zu bekommen. Dieses sogenannte Mobilitätsstipendium wird im ersten Studienjahr nach Vorlage eines Studienerfolges im Ausmaß von mindestens 15 ECTS-Punkten ausgezahlt. Weitere Informationen findest Du hier: www.stipendium.at

Weitere Stipendien

Stipendien von staatlich geförderten und privaten Institutionen 

Die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten, steht prinzipiell allen Studierenden offen. Im Folgenden eine Auswahl der wichtigsten Förderwerke im Hochschulbereich: 

Stipendien zur Förderung berufsbegleitender Studien und beruflicher Weiterbildung

Die Studien- und Seminarzeiten an der Mediadesign Hochschule sind so angelegt, dass Du die Möglichkeit hast, einem studienbegleitenden Job nachzugehen. Bei der Suche eines geeigneten Jobs ist Dir der Karriereservice gerne mit Informationen und Kontaktadressen behilflich. 

Weitere Hinweise und Links zu Stipendien findest Du unter: